EU-Schwellenwerte 2026/2027: Die Grenzen sinken
Alle zwei Jahre passt die EU-Kommission die Schwellenwerte an die Wechselkursentwicklung an. Für 2026 und 2027 gelten (Delegierte Verordnungen (EU) 2025/2150 bis 2025/2152 vom 22. Oktober 2025):
| Auftragsart | 2026/2027 | vorher |
|---|---|---|
| Bauleistungen und Konzessionen | 5.404.000 € | 5.538.000 € |
| Liefer-/Dienstleistungen (öffentliche Auftraggeber) | 216.000 € | 221.000 € |
| Liefer-/Dienstleistungen (oberste Bundesbehörden) | 140.000 € | 143.000 € |
| Sektorenauftraggeber | 432.000 € | 443.000 € |
Alle Werte netto; maßgeblich ist die Gesamtauftragswertschätzung nach § 3 VgV einschließlich aller Lose, Optionen und Verlängerungen.
Warum sinkende Schwellenwerte für Bieter eine gute Nachricht sind
Jede Absenkung zieht Aufträge in das EU-Regime – und damit in den Bereich, in dem Bieter die stärksten Rechte haben: europaweite Bekanntmachung, strenge Verfahrensregeln, subjektive Bieterrechte (§ 97 Abs. 6 GWB) und das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer mit Zuschlagsverbot.
Interessant wird es an der Grenze: Ein Dienstleistungsauftrag mit 210.000 Euro Schätzwert und realistischer Verlängerungsoption gehört rechnerisch oft schon über die Schwelle. Vergabestellen, die knapp „unterschwellig” schätzen, um dem EU-Verfahren zu entgehen, bewegen sich auf dünnem Eis – die künstliche Unterteilung ist unzulässig, und die unterlassene EU-Bekanntmachung öffnet den Weg zur De-facto-Vergabe-Kontrolle.
Ob Ihr Fall über oder unter der Schwelle liegt – und was das für Ihre Möglichkeiten heißt – klären wir in der kostenfreien Ersteinschätzung.
Beitrag von Rechtsanwalt Werner Werts, Stand 06.09.2026. Allgemeine Darstellung, keine Beratung im Einzelfall.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.