Leistungen und Preise
Vergaberecht muss für den Mittelstand kalkulierbar sein. Deshalb arbeiten wir, wo es seriös möglich ist, mit Pauschalpreisen – und überall sonst mit einer verbindlichen Kostenansage, bevor Sie beauftragen. Am Anfang steht immer die kostenfreie Ersteinschätzung.
KI-generiertes Bild
Rüge-Paket
PauschalpreisWenn eine Entscheidung der Vergabestelle angreifbar ist
Die Höhe der Pauschale teilen wir Ihnen mit der Antwort auf Ihre Erstanfrage mit.
- Prüfung der Mitteilung und der Vergabeunterlagen
- Anwaltliche Rüge mit konkretem Verstoß und Abhilfeverlangen
- Auswertung der Antwort der Vergabestelle
- Empfehlung samt Kostenprognose für das Nachprüfungsverfahren
Angebots-Check
PauschalpreisVor der Abgabe, mindestens drei Werktage vor Fristablauf
Die Höhe der Pauschale teilen wir Ihnen mit der Antwort auf Ihre Erstanfrage mit.
- Abgleich des Angebots gegen alle Anforderungen der Unterlagen
- Ampel-Prüfbericht: was vor Abgabe zwingend zu beheben ist
- Formulierung nötiger Bieterfragen und Rügen
- Preis nach Umfang der Vergabeunterlagen, verbindlich vorab
Nachprüfung Startpaket
PauschalpreisWenn der Zuschlag gestoppt werden soll
Die Höhe der Pauschale teilen wir Ihnen mit der Antwort auf Ihre Erstanfrage mit.
- Zulässigkeits- und Erfolgsaussichtsprüfung mit Kostenrechnung
- Nachprüfungsantrag an die zuständige Vergabekammer
- Herbeiführung des Zuschlagsverbots (§ 169 Abs. 1 GWB)
- Weitere Vertretung nach transparentem Stunden- oder Festpreis
Kurzprüfung Unterschwelle
PauschalpreisFür Aufträge unter etwa 50.000 € – wenn das große Paket nicht lohnt
Die Höhe der Pauschale teilen wir Ihnen mit der Antwort auf Ihre Erstanfrage mit.
- Kurzprüfung der Entscheidung der Vergabestelle
- Beanstandungsschreiben an die Vergabestelle
- Klare Ansage, ob sich weitere Schritte wirtschaftlich lohnen
- Anrechnung auf Folgeleistungen bei Fortführung des Mandats
Plattform-Notfall Soforthilfe
PauschalpreisWenn die Vergabeplattform streikt und die Abgabefrist läuft
Die Höhe der Pauschale teilen wir Ihnen mit der Antwort auf Ihre Erstanfrage mit.
- Sofortige Übernahme: Beweissicherung am Telefon angeleitet
- Störungsmeldung und Fristverlängerungsverlangen an die Vergabestelle
- Vorsorgliche Rüge gegen den Ausschluss als verspätet
- Anrechnung auf jede Folgevertretung im selben Verfahren
Auftraggeber-Antwort
PauschalpreisFür Vergabestellen, die eine Rüge erhalten haben
Die Höhe der Pauschale teilen wir Ihnen mit der Antwort auf Ihre Erstanfrage mit.
- Abhilfeprüfung mit dem Blick der Vergabekammer
- Entwurf der Abhilfe- oder Nichtabhilfemitteilung
- Handlungsempfehlung zur Heilung im laufenden Verfahren
- Auf Wunsch Übernahme der Verfahrensvertretung
Alle Pauschalen verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer, für Unternehmen als Auftraggeber der Mandatierung; Grundlage ist eine Vergütungsvereinbarung in Textform (§ 3a RVG). Nicht enthalten sind Gebühren der Vergabekammer (mindestens 2.500 €, § 182 GWB) und etwaige Kosten der Gegenseite; im Obsiegensfall erstattet die Gegenseite die notwendigen Aufwendungen in Anlehnung an die gesetzlichen Gebühren (§ 182 Abs. 4 GWB), ein darüber hinausgehender Pauschalanteil verbleibt beim Mandanten. Weicht ein Fall erheblich vom Regelzuschnitt ab, nennen wir vor Beauftragung einen angepassten Festpreis.
Jenseits der Pakete
Verfahrensvertretung
Nachprüfungsverfahren über das Startpaket hinaus, sofortige Beschwerde zum Vergabesenat, Schadensersatzklagen: nach Aufwand oder Festpreis, stets mit Kostenrechnung vor jedem Verfahrensschritt.
Dauerbegleitung für Bieter
Für Unternehmen, die regelmäßig anbieten: Prüfung aller Vergabeunterlagen der laufenden Angebote, Fristenüberwachung, Rügen aus einer Hand – zum monatlichen Pauschalhonorar nach Angebotsvolumen.
Beratung für Vergabestellen
Verfahrensplanung nach den Wertgrenzen 2026, Zweitprüfung von Wertungen, Schulungen der Vergabestelle: Konditionen nach Zuschnitt, gern als Rahmenvereinbarung.
Mit der kostenfreien Ersteinschätzung starten
Schildern Sie Ihren Fall – Sie erfahren, welches Paket passt, ob sich der Weg lohnt und welche Fristen laufen. Erst danach entscheiden Sie über die Beauftragung.