Ausschlussgründe: kennen, vermeiden, angreifen
Die meisten verlorenen Vergabeverfahren enden nicht in der Wertung, sondern vorher – mit einem Ausschluss. Jeder Ausschlussgrund hat eigene Voraussetzungen, und an jeder davon kann die Vergabestelle scheitern. Hier finden Sie die häufigsten Gründe mit den zugehörigen Verteidigungslinien.
Fehlende Unterlagen und Nachforderung
Ob nachgefordert werden musste, entscheidet über viele Ausschlüsse.
Zum Ausschlussgrund →Änderung der Vergabeunterlagen
Nicht jede Abweichung ist eine Änderung – die Abgrenzung entscheidet.
Zum Ausschlussgrund →Ungewöhnlich niedriges Angebot
Vor dem Ausschluss steht zwingend die Aufklärung Ihrer Kalkulation.
Zum Ausschlussgrund →Mischkalkulation
Der Vorwurf verlagerter Preise trifft auch ehrliche Kalkulationen.
Zum Ausschlussgrund →Verspätetes Angebot
Zu spät ist zu spät – außer der Fehler lag nicht bei Ihnen.
Zum Ausschlussgrund →Unzuverlässigkeit und Selbstreinigung
Frühere Verfehlungen müssen nicht das Ende sein: § 125 GWB.
Zum Ausschlussgrund →Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.