Wertgrenzen und Schwellenwerte 2026
Ob ein Auftrag EU-weit ausgeschrieben, national vergeben oder direkt beauftragt werden darf, entscheiden drei Ebenen: die EU-Schwellenwerte, die Regeln des Bundes und die Wertgrenzen der Länder. 2026 wurde auf allen drei Ebenen kräftig reformiert – diese Übersicht führt den aktuellen Stand mit Rechtsgrundlagen.
EU-Schwellenwerte 2026/2027 (Oberschwelle)
Ab diesen Netto-Auftragswerten gilt das EU-Vergaberecht (GWB/VgV) mit europaweiter Bekanntmachung und vollem Rechtsschutz vor der Vergabekammer. Festgelegt durch die Delegierten Verordnungen (EU) 2025/2150 bis 2025/2152 vom 22.10.2025, gültig vom 01.01.2026 bis 31.12.2027:
| Auftragsart | Schwellenwert (netto) |
|---|---|
| Bauleistungen (alle Auftraggeber) | 5.404.000 € |
| Liefer- und Dienstleistungen (öffentliche Auftraggeber allgemein) | 216.000 € |
| Liefer- und Dienstleistungen (oberste und obere Bundesbehörden) | 140.000 € |
| Liefer- und Dienstleistungen (Sektorenauftraggeber) | 432.000 € |
| Konzessionen | 5.404.000 € |
| Soziale und andere besondere Dienstleistungen (Sektoren: 1.000.000 €) | 750.000 € |
Bund (Unterschwelle)
Direktauftrag: 50.000 € (einheitlich für Liefer-, Dienst- und Bauleistungen)
§ 55 Abs. 2 BHO in der Fassung des Vergabebeschleunigungsgesetzes vom 12.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 137), in Kraft seit 01.07.2026; Pflicht zum Wechsel der beauftragten Unternehmen
Bauleistungen
VOB/A § 3a (seit 01.01.2026): Direktauftrag 50.000 €, freihändige Vergabe 100.000 €, beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb 150.000 € – einheitlich für alle Gewerke
Für Verhandlungsvergabe und beschränkte Ausschreibung bei Liefer- und Dienstleistungen gelten die Fallgruppen der UVgO (§ 8 UVgO) ohne pauschale Betragsgrenze; eine UVgO-Neufassung war im September 2026 im Entwurfsstadium.
Wertgrenzen der 16 Bundesländer
Für Landes- und Kommunalvergaben setzen die Länder eigene Grenzen – 2026 mit enormer Spannbreite: von 1.000 Euro (Berlin) bis 250.000 Euro (Bayern, Bau). Je Land finden Sie Details, Rechtsgrundlage und Besonderheiten auf der Landesseite:
Baden-Württemberg
Direktauftrag bis 100.000 € (Liefer/Dienst); Bau: Land 50.000 €, Kommunen 100.000 €.
Zu den Wertgrenzen →Bayern
Spitzenreiter: Bau-Direktauftrag bis 250.000 € je Gewerk, Liefer/Dienst bis 100.000 €.
Zu den Wertgrenzen →Berlin
Restriktiv: Direktauftrag Liefer/Dienst nur bis 1.000 €, Bau nach § 3a VOB/A.
Zu den Wertgrenzen →Brandenburg
Einheitlich 100.000 € Direktauftrag für Land und Kommunen, Bau-Verfahren bis 1 Mio. €.
Zu den Wertgrenzen →Bremen
Noch restriktiv bei Liefer/Dienst; große Reform für Ende 2026 angekündigt.
Zu den Wertgrenzen →Hamburg
Niedrige Direktauftragsgrenzen, aber vereinfachtes Verfahren bis 100.000 €; Novelle läuft.
Zu den Wertgrenzen →Hessen
Radikal vereinfacht seit 25.06.2026: Freigrenzen 100.000 € (Liefer/Dienst) und 750.000 € (Bau).
Zu den Wertgrenzen →Mecklenburg-Vorpommern
Seit März 2026 großzügig: 100.000 € Liefer/Dienst, 150.000 € Bau-Direktauftrag.
Zu den Wertgrenzen →Niedersachsen
Noch bei 20.000 € Direktauftrag; große Novelle auf 100.000 € im Landtag.
Zu den Wertgrenzen →Nordrhein-Westfalen
Kommunen ohne Wertgrenzen (§ 75a GO NRW); Landesbehörden 50.000/100.000 €.
Zu den Wertgrenzen →Rheinland-Pfalz
Restriktiv: Direktauftrag nur bis 10.000 €, Landes-Wertgrenzen verdrängen § 3a VOB/A.
Zu den Wertgrenzen →Saarland
Großzügig und einfach: 100.000 € Direktauftrag, darüber freie Verfahrenswahl bis zur EU-Schwelle.
Zu den Wertgrenzen →Sachsen
Bundesweit restriktivste Regeln; neues Vergabegesetz zum 01.01.2027 angekündigt.
Zu den Wertgrenzen →Sachsen-Anhalt
Einheitlich 100.000 € Direktauftrag, befristet bis Ende 2028.
Zu den Wertgrenzen →Schleswig-Holstein
Neu seit 16.05.2026: 50.000 € Liefer/Dienst, 100.000 € Bau, mit Los-Kumulierungsregeln.
Zu den Wertgrenzen →Thüringen
Mittelfeld: 30.000 € Liefer/Dienst, 75.000 € Bau-Direktauftrag.
Zu den Wertgrenzen →Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.