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Bieterfux.de Vergaberecht · Rechtsanwalt Werner Werts
Vorsorge für Bieter

Der Angebots-Check: eine Stunde Prüfung gegen Wochen Kalkulation

Die meisten Angebote scheitern nicht am Preis, sondern an Formalien: fehlende Erklärung, falsch ausgefülltes Formblatt, übersehene Anforderung aus einer Bieterinformation. Der Angebots-Check fängt genau das ab – zum Festpreis, rechtzeitig vor Ihrer Abgabefrist.

Was wir für Sie tun

Vollständigkeits- und Formprüfung

Wir gleichen Ihr Angebot Punkt für Punkt gegen die Vergabeunterlagen ab: geforderte Erklärungen und Nachweise, Formblätter, Signaturanforderungen, Nachunternehmererklärungen, Fristen und Übermittlungsweg.

Ausschlussfallen entschärfen

Änderungen an den Vergabeunterlagen, Mischkalkulationsverdacht, unklare Eignungsnachweise, fehlende Preisangaben: Wir markieren, was zum Ausschluss führen kann, und sagen, wie es richtig geht.

Unklarheiten rechtzeitig rügen

Widersprüchliche oder rechtswidrige Anforderungen in den Unterlagen müssen vor Angebotsabgabe beanstandet werden, sonst sind sie später nicht mehr angreifbar (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Wir formulieren Bieterfrage oder Rüge gleich mit.

Festpreis, feste Frist

Sie nennen uns Ihre Abgabefrist, wir liefern verbindlich davor. Preis nach Umfang der Vergabeunterlagen, transparent auf der Seite Leistungen und Preise.

So läuft es ab

Unterlagen senden

Vergabeunterlagen, Ihr Angebotsentwurf und alle Bieterinformationen – mindestens drei Werktage vor Abgabefrist, bei Eilfällen nach Absprache.

Prüfbericht mit Ampelliste

Sie erhalten eine priorisierte Liste: Rot muss vor Abgabe behoben werden, Gelb ist Risikoabwägung, Grün ist erledigt. Kein Fachchinesisch, sondern konkrete Handlungsanweisungen.

Abgabe mit Rückendeckung

Auf Wunsch prüfen wir die Endfassung noch einmal gegen. Und wenn die Vergabestelle später doch ausschließen will, kennen wir das Angebot bereits.

Die fünf häufigsten Abgabefehler

1. Erklärungen und Formblätter unvollständig. Vergabestellen dürfen fehlende unternehmensbezogene Unterlagen nachfordern, müssen es oberhalb der Schwellenwerte aber nicht (§ 56 Abs. 2 VgV). Wer sich auf die Nachforderung verlässt, spielt Lotterie.

2. Eigenmächtige Änderungen. Wer Positionen streicht, Klauseln kommentiert oder eigene AGB beilegt, ändert die Vergabeunterlagen – zwingender Ausschluss (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).

3. Signatur- und Übermittlungsfehler. Falsches Signaturniveau, Abgabe per E-Mail statt über die Plattform, Upload eine Minute nach Fristablauf: Alles zwingende Ausschlussgründe, alle vermeidbar.

4. Bieterinformationen übersehen. Antworten auf Bieterfragen ändern die Unterlagen laufend. Wer die letzte Fassung nicht einarbeitet, bietet auf einer veralteten Grundlage an.

5. Unklarheiten stillschweigend „weginterpretiert". Wer eine mehrdeutige Anforderung nach eigenem Verständnis beantwortet, statt zu fragen oder zu rügen, trägt das Auslegungsrisiko mit – und verliert das Rügerecht (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Häufige Fragen

Lohnt sich das bei kleineren Aufträgen?

Rechnen Sie es durch: Die Kalkulation eines ernsthaften Angebots kostet je nach Gewerk mehrere Tausend Euro an Arbeitszeit. Ein Ausschluss wegen eines vermeidbaren Formfehlers entwertet diese Investition vollständig. Der Check kostet einen Bruchteil davon – und bei Rahmenverträgen oder wiederkehrenden Ausschreibungen zahlt sich das Gelernte in jedem Folgeverfahren aus.

Prüfen Sie auch die Kalkulation?

Nein, Ihre Preise sind Ihr Geschäft. Wir prüfen die rechtliche Seite: ob alle Preispositionen ausgefüllt sind, ob die Preisstruktur Angriffsfläche für einen Mischkalkulationsvorwurf bietet und ob ein auffällig niedriger Gesamtpreis eine Aufklärung nach § 60 VgV erwarten lässt – damit Sie auf die Nachfrage vorbereitet sind.

Wie schnell geht es im Eilfall?

Bei laufender Abgabefrist prüfen wir nach Absprache auch binnen 24 Stunden. Melden Sie sich über das Formular mit dem Fristdatum – Anfragen mit laufender Frist behandeln wir vorrangig und melden uns am selben Werktag.

Was ist mit dem Teilnahmeantrag beim zweistufigen Verfahren?

Auch den prüfen wir. Beim nicht offenen Verfahren und der Verhandlungsvergabe fällt die Vorentscheidung schon im Teilnahmewettbewerb: Wer dort an Referenzanforderungen oder Nachweisen scheitert, gibt nie ein Angebot ab. Die Seite Eignung und Referenzen vertieft das.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen, bei laufenden Fristen am selben Tag.

Auf dem Smartphone können Sie Schreiben der Vergabestelle direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage über dieses Formular wahrt keine Rüge- oder Antragsfrist.