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Bieterfux.de Vergaberecht · Rechtsanwalt Werner Werts
Kostenfrei und unverbindlich

Schildern Sie Ihren Fall.

Sie erfahren, ob die Entscheidung der Vergabestelle angreifbar ist, welche Fristen bis wann laufen und was die Gegenwehr kostet. Ohne Kosten, ohne Verpflichtung. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen.

  • Antwort binnen 24 Stunden an Werktagen, bei laufenden Fristen am selben Tag
  • Unterlagen einfach als Anhang, auch als Foto vom Smartphone
  • Klare Kostenansage vor jedem Schritt, Pauschalpreise für Rüge und Angebots-Check
  • Verschwiegenheit ab der ersten Zeile, auch ohne Mandat

Diese Angaben beschleunigen alles

  • Wer schreibt aus (Vergabestelle) und was (Leistung, geschätzter Wert)?
  • In welchem Stand ist das Verfahren?
  • Was genau hat die Vergabestelle mitgeteilt – und wann?
  • Bis wann läuft welche Frist?

Anfrage

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen, bei laufenden Fristen am selben Tag.

Auf dem Smartphone können Sie Schreiben der Vergabestelle direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage über dieses Formular wahrt keine Rüge- oder Antragsfrist.

Fristen laufen weiter. Weder eine Bieterfrage an die Vergabestelle noch eine Anfrage über dieses Formular wahrt die Rüge- oder Antragsfrist. Wenn ein Datum naht: im Formular eintragen und absenden – wir priorisieren nach Frist.

So geht es weiter

Sichtung

Wir lesen Ihre Unterlagen und ordnen Verfahrensstand, Angriffspunkte und Fristen ein. Fehlt etwas Wesentliches, fragen wir gezielt nach.

Rückmeldung

Sie erhalten eine Einschätzung der Erfolgsaussichten samt Kosten-Nutzen-Rechnung: Was ist zu holen, was kostet der Weg, welche Frist setzt den Takt.

Ihre Entscheidung

Wollen Sie tätig werden, starten wir sofort – bei Fristen noch am selben Tag. Wollen Sie es nicht, endet die Sache hier, ohne dass Kosten entstanden sind.

Häufige Fragen

Ist die Ersteinschätzung wirklich kostenfrei?
Ja. Sie schildern den Fall, wir sichten die Unterlagen und sagen Ihnen, wie die Lage einzuschätzen ist, welche Fristen laufen und ob sich ein Vorgehen wirtschaftlich lohnt. Dafür stellen wir nichts in Rechnung. Erst wenn Sie danach beauftragen, entstehen Kosten – zu vorher genannten Konditionen.
Wie schnell erhalte ich eine Antwort?
Binnen 24 Stunden an Werktagen. Läuft eine Frist – Rügefrist, Wartefrist nach § 134 GWB, Angebotsfrist –, tragen Sie das Fristdatum bitte im Formular ein; solche Anfragen bearbeiten wir vorrangig und melden uns am selben Werktag.
Welche Unterlagen sind hilfreich?
Was da ist: die Mitteilung der Vergabestelle (§ 134-Information, Ausschlussschreiben, Aufhebungsmitteilung), die Auftragsbekanntmachung, die Vergabeunterlagen und Ihr Angebot bzw. Teilnahmeantrag. Fehlt etwas, fragen wir gezielt nach; für den Anfang genügt Ihre Schilderung mit den Eckdaten.
Wie sicher sind meine Unterlagen?
Das Formular überträgt Ihre Angaben verschlüsselt an unseren Server in der Europäischen Union und von dort per E-Mail an uns. Ein externer Formulardienst ist nicht eingebunden. Für Rechtsanwälte gilt zusätzlich die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO), unabhängig davon, ob ein Mandat zustande kommt. Auch Ihre Kalkulationen behandeln wir entsprechend.
Entsteht durch die Anfrage schon ein Mandat?
Nein. Ein Mandat kommt erst durch ausdrückliche Beauftragung und Annahme zustande. Bis dahin sind Sie zu nichts verpflichtet. Bitte beachten Sie: Eine Anfrage über das Formular wahrt keine Rüge- oder Antragsfrist.
Prüfen Sie vor der Annahme Interessenkonflikte?
Ja, immer. Da wir sowohl Bieter als auch Vergabestellen beraten, prüfen wir vor jeder Mandatsannahme, ob eine Kollision besteht (§ 43a Abs. 4 BRAO). Gegen eine von uns beratene Vergabestelle vertreten wir keine Bieter und umgekehrt.

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