Die Vergabekammern: Wer prüft Ihre Vergabe nach?
Die Vergabekammern sind die erste Instanz des vergaberechtlichen Rechtsschutzes oberhalb der EU-Schwellenwerte (§§ 155 ff. GWB). Zuständig ist für Bundesaufträge die Vergabekammer des Bundes, sonst die Kammer des Landes, dem der Auftraggeber zuzurechnen ist – maßgeblich ist die Angabe in der Auftragsbekanntmachung. Gegen ihre Entscheidungen führt die sofortige Beschwerde binnen zwei Wochen zum Vergabesenat des zuständigen Oberlandesgerichts (in Bayern: des Bayerischen Obersten Landesgerichts).
Bund
Vergabekammern des Bundes · Bundeskartellamt
Details und Antragstellung →Baden-Württemberg
Vergabekammer Baden-Württemberg · Regierungspräsidium Karlsruhe
Details und Antragstellung →Bayern (Nord)
Vergabekammer Nordbayern · Regierung von Mittelfranken
Details und Antragstellung →Bayern (Süd)
Vergabekammer Südbayern · Regierung von Oberbayern
Details und Antragstellung →Berlin
Vergabekammer des Landes Berlin · Senatsverwaltung für Wirtschaft
Details und Antragstellung →Brandenburg
Vergabekammer des Landes Brandenburg · Ministerium für Wirtschaft
Details und Antragstellung →Bremen
Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen · Die Senatorin für Bau
Details und Antragstellung →Hamburg (Liefer/Dienst)
Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg · Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
Details und Antragstellung →Hamburg (Bau)
Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Hamburg) · Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg
Details und Antragstellung →Hessen
Vergabekammern des Landes Hessen · Regierungspräsidium Darmstadt (1. und 2. Vergabekammer
Details und Antragstellung →Mecklenburg-Vorpommern
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern · Ministerium für Wirtschaft
Details und Antragstellung →Niedersachsen
Vergabekammer Niedersachsen · Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft
Details und Antragstellung →Nordrhein-Westfalen
Vergabekammer Westfalen (landesweit NRW) · Bezirksregierung Münster
Details und Antragstellung →Rheinland-Pfalz
Vergabekammer Rheinland-Pfalz · Ministerium für Wirtschaft
Details und Antragstellung →Saarland
Vergabekammern des Saarlandes · Ministerium für Wirtschaft
Details und Antragstellung →Sachsen
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen · Landesdirektion Sachsen
Details und Antragstellung →Sachsen-Anhalt
Vergabekammern des Landes Sachsen-Anhalt · Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Details und Antragstellung →Schleswig-Holstein
Vergabekammer Schleswig-Holstein · Ministerium für Wirtschaft
Details und Antragstellung →Thüringen
Vergabekammer Freistaat Thüringen · Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Details und Antragstellung →Angaben nach amtlichen Quellen, Stand: 6. September 2026, ohne Gewähr. Vor Antragstellung stets die aktuelle amtliche Seite der Kammer prüfen.
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