Rechner und Fristen
Im Vergaberecht entscheidet der Kalender. Diese Rechner geben eine erste Orientierung – sie ersetzen keine anwaltliche Fristenprüfung, denn Beginn und Ende einer Frist hängen an Details (Zugang, Kenntnis, Übermittlungsweg), die im Streitfall den Ausschlag geben.
Rügefrist-Rechner
10 Kalendertage ab Kenntnis (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und 15 Tage nach Nichtabhilfe (Nr. 4), taggenau.
Frist berechnen →Wartefrist-Rechner (§ 134 GWB)
Wann darf der Zuschlag frühestens erteilt werden? Ihr Zeitfenster für Rüge und Nachprüfungsantrag.
Zeitfenster berechnen →Wertgrenzen 2026
EU-Schwellenwerte, Bund und alle 16 Länder: ab wann ausgeschrieben werden muss.
Nachschlagen →Alle Rechner laufen vollständig in Ihrem Browser; Eingaben werden nicht übertragen.
Frist knapp? Wir übernehmen.
Bei laufenden Fristen antworten wir am selben Werktag. Schildern Sie den Fall mit dem Fristdatum – die Ersteinschätzung ist kostenfrei.