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Bieterfux.de Vergaberecht für den Mittelstand
Rechtsanwalt für Vergaberecht · für Bieter aus dem Mittelstand

Der Auftrag ist noch nicht verloren. Aber die Frist läuft.

Angebot ausgeschlossen, Zuschlag an die Konkurrenz, Ausschreibung aufgehoben: Im Vergaberecht entscheiden zehn Kalendertage. Kostenfreie Ersteinschätzung – bei laufender Frist antworten wir am selben Werktag.

Aktenordner mit Ausschreibungsunterlagen und Sanduhr auf einem Kanzleischreibtisch KI-generiertes Bild
Wegweiser

Wo stehen Sie im Verfahren?

Vier Einstiege, je nach Lage Ihres Falls:

Die drei Fristen, die Aufträge kosten: Rüge binnen 10 Kalendertagen ab Kenntnis (§ 160 Abs. 3 GWB) · Zuschlag frühestens 10/15 Kalendertage nach der § 134-Mitteilung · Nachprüfungsantrag binnen 15 Kalendertagen nach der Nichtabhilfemitteilung. Frist jetzt berechnen.
Für den Mittelstand

Die Lücke zwischen Großkanzlei und Alleingang

Vergaberechtliche Beratung war bislang oft eine Frage der Größe: Auf der einen Seite stehen Großkanzleien, für die sich ein Mandat häufig erst bei hohen Streitwerten lohnt. Auf der anderen Seite verzichten kleinere und mittelständische Unternehmen nicht selten auf rechtliche Gegenwehr, selbst dann, wenn ein Ausschluss zweifelhaft erscheint.

Bieterfux schließt diese Lücke: mit spezialisierter vergaberechtlicher Vertretung zu transparenten und kalkulierbaren Kosten. Unser Angebot richtet sich insbesondere an Unternehmen, die um Aufträge mit einem Volumen zwischen 20.000 und 5 Millionen Euro kämpfen.

Sie schildern Ihren Fall über unser Formular und laden die vorhandenen Unterlagen hoch, etwa die § 134-Mitteilung, das Ausschlussschreiben oder die Vergabeunterlagen. Wir prüfen den Vorgang und melden uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen zurück. Bei laufenden Fristen reagieren wir noch am selben Tag, mit einer klaren Empfehlung samt Kostenrahmen.

Typische Mandate

  • Bauunternehmen, dessen Angebot wegen „fehlender Unterlagen" ausgeschlossen wurde – ohne Nachforderung
  • IT-Haus, das gegen eine auf den Bestandsanbieter zugeschnittene Ausschreibung vorgeht
  • Reinigungsunternehmen, das den Rahmenvertrag gegen einen Dumpingpreis verteidigt
  • Lieferant, der von einer De-facto-Vergabe an den Wettbewerber erfährt
  • Stadtwerk, das eine Rüge erhalten hat und rechtssicher reagieren will
Für Auftraggeber

Auf der anderen Seite des Tisches

Kommunen, Stadtwerke und öffentliche Unternehmen beraten wir in einem getrennten Bereich: Rügen beantworten, Verfahren heilen statt aufheben, die neuen Wertgrenzen 2026 nutzen, ohne sich Prüfungsfeststellungen einzuhandeln. Wer beide Seiten kennt, berät auf jeder besser.

Aktuell 2026

Das Vergabejahr der Reformen

Neue EU-Schwellenwerte, Direktaufträge des Bundes bis 50.000 Euro, Hessen mit Freigrenzen bis 750.000 Euro, NRW-Kommunen ganz ohne Wertgrenzen, die Zusammenlegung der NRW-Vergabekammern: 2026 hat das Vergaberecht kräftiger umgebaut als jedes Jahr zuvor. Was das für Bieter bedeutet, lesen Sie in unseren Beiträgen.

Häufige Fragen

Wie schnell muss ich nach einem Ausschluss oder einer Absage reagieren?
Bei EU-weiten Vergaben gilt: Erkannte Verstöße binnen zehn Kalendertagen rügen (§ 160 Abs. 3 GWB); nach der Vorabinformation über den Zuschlag läuft eine Wartefrist von nur 10 bzw. 15 Kalendertagen (§ 134 GWB), in der der Zuschlag noch gestoppt werden kann. Wochenenden zählen mit. Deshalb: Unterlagen sofort senden – Anfragen mit laufender Frist bearbeiten wir am selben Werktag.
Was kostet die Vertretung im Vergaberecht?
Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Für klar umrissene Leistungen wie die anwaltliche Rüge oder den Angebots-Check gelten Pauschalpreise (siehe Leistungen und Preise). Im Nachprüfungsverfahren rechnen wir vor Beauftragung das gesamte Kostenrisiko einschließlich der Kammergebühr (ab 2.500 €) transparent durch – Sie entscheiden mit offenen Zahlen.
Lohnt sich der Streit um einen öffentlichen Auftrag überhaupt?
Das rechnen wir ehrlich mit Ihnen durch: Auftragswert, Marge, Erfolgsaussicht, Kostenrisiko. Bei Rahmenverträgen zählt das Volumen der gesamten Laufzeit. Und manchmal lautet unsere Empfehlung: nicht kämpfen – auch das ist eine Ersteinschätzung wert, bevor Sie Geld ausgeben.
Vertreten Sie bundesweit?
Ja. Vergaberecht ist Schriftsatz- und Fristenarbeit gegenüber Vergabestellen, Vergabekammern und Gerichten in ganz Deutschland; die Verhandlung vor der Vergabekammer nehmen wir vor Ort oder per Videoverhandlung wahr. Besprechungen laufen per Videokonferenz oder Telefon.
Beraten Sie auch Vergabestellen?
Ja, in einem getrennten Bereich: Kommunen, Stadtwerke und öffentliche Unternehmen unterstützen wir bei Rügen, Aufhebungen und der rechtssicheren Nutzung der neuen Wertgrenzen. Interessenkollisionen prüfen wir vor jeder Mandatsannahme.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen, bei laufenden Fristen am selben Tag.

Auf dem Smartphone können Sie Schreiben der Vergabestelle direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage über dieses Formular wahrt keine Rüge- oder Antragsfrist.