Vergaberecht aus Auftraggebersicht: schnell beschaffen, sicher dokumentieren
Kommunen, Stadtwerke, Zweckverbände und öffentliche Unternehmen stehen 2026 vor einer neuen Lage: mehr Spielraum durch höhere Wertgrenzen, aber unverändert scharfe Kontrolle durch Bieter, Vergabekammern und Rechnungsprüfung. Wir beraten auf Ihrer Seite des Tisches – von der einzelnen Rüge bis zur Dauerbegleitung Ihrer Vergabestelle.
Rüge erhalten
Die Antwort auf eine Rüge entscheidet, ob daraus ein Verfahren wird.
Mehr erfahren →Ausschreibung aufheben
Aufheben ohne Schadensersatzrisiko: Gründe, Dokumentation, Kommunikation.
Mehr erfahren →Direktauftrag nutzen
Die neuen Wertgrenzen 2026 eröffnen Spielräume – mit Leitplanken.
Mehr erfahren →Warum eine Bieterkanzlei für Auftraggeber?
Wer täglich Vergaben angreift, weiß, wo sie verwundbar sind: an der Dokumentation, an nachgeschobenen Kriterien, an der Nachforderungspraxis, an der Aufhebung ohne tragfähigen Grund. Genau dieses Wissen setzen wir präventiv für Vergabestellen ein – Ihre Verfahren werden so gebaut, dass der Angriff ins Leere läuft.
Interessenkonflikte schließen wir vor jeder Mandatsannahme aus: Gegen eine von uns beratene Vergabestelle vertreten wir keine Bieter und umgekehrt.
Typische Unterstützung
- Antwort auf Rügen und Vertretung vor der Vergabekammer
- Zweitprüfung von Wertungsentscheidungen vor der § 134-Mitteilung
- Aufhebungsvermerke und Bieterkommunikation
- Verfahrenswahl nach den neuen Wertgrenzen 2026 samt Dokumentation
- Schulung der Vergabestelle: Nachforderung, Dokumentation, Fristen
Anfrage für Vergabestellen
Schildern Sie Ihr Anliegen – Rüge, Wertung, Aufhebung oder Verfahrensplanung. Sie erhalten binnen 24 Stunden eine erste Einschätzung samt Kostenrahmen.