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Bieterfux.de Vergaberecht · Rechtsanwalt Werner Werts
Für Vergabestellen

Vergaberecht aus Auftraggebersicht: schnell beschaffen, sicher dokumentieren

Kommunen, Stadtwerke, Zweckverbände und öffentliche Unternehmen stehen 2026 vor einer neuen Lage: mehr Spielraum durch höhere Wertgrenzen, aber unverändert scharfe Kontrolle durch Bieter, Vergabekammern und Rechnungsprüfung. Wir beraten auf Ihrer Seite des Tisches – von der einzelnen Rüge bis zur Dauerbegleitung Ihrer Vergabestelle.

Warum eine Bieterkanzlei für Auftraggeber?

Wer täglich Vergaben angreift, weiß, wo sie verwundbar sind: an der Dokumentation, an nachgeschobenen Kriterien, an der Nachforderungspraxis, an der Aufhebung ohne tragfähigen Grund. Genau dieses Wissen setzen wir präventiv für Vergabestellen ein – Ihre Verfahren werden so gebaut, dass der Angriff ins Leere läuft.

Interessenkonflikte schließen wir vor jeder Mandatsannahme aus: Gegen eine von uns beratene Vergabestelle vertreten wir keine Bieter und umgekehrt.

Typische Unterstützung

  • Antwort auf Rügen und Vertretung vor der Vergabekammer
  • Zweitprüfung von Wertungsentscheidungen vor der § 134-Mitteilung
  • Aufhebungsvermerke und Bieterkommunikation
  • Verfahrenswahl nach den neuen Wertgrenzen 2026 samt Dokumentation
  • Schulung der Vergabestelle: Nachforderung, Dokumentation, Fristen

Anfrage für Vergabestellen

Schildern Sie Ihr Anliegen – Rüge, Wertung, Aufhebung oder Verfahrensplanung. Sie erhalten binnen 24 Stunden eine erste Einschätzung samt Kostenrahmen.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen, bei laufenden Fristen am selben Tag.

Auf dem Smartphone können Sie Schreiben der Vergabestelle direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage über dieses Formular wahrt keine Rüge- oder Antragsfrist.