Bayern: die vier Zugänge aus Bietersicht
Kein Einheitsportal: vier parallele Zugänge – wer nur einen kennt, verpasst Aufträge.
Wer und wo
Betreiber: Healy Hudson GmbH (auftraege.bayern.de), Bayerische Staatsbauverwaltung/RIB (vergabe.bayern.de), StMFH/LDBV (BayVeBe), Staatsanzeiger eServices (kommunal)
Adresse: www.auftraege.bayern.de
Reichweite: Bayern hat kein einheitliches Landesportal, sondern vier parallele Zugänge: auftraege.bayern.de (Freistaat und öffentliche Auftraggeber, Technik der „Deutschen eVergabe"), vergabe.bayern.de (Staatsbauverwaltung: VOB-, UVgO- und VgV-Verfahren der Bauämter), BayVeBe als zentrales Bekanntmachungsportal für nationale Verfahren und die Staatsanzeiger eServices vor allem für kommunale Auftraggeber.
Registrierung und Kosten
Registrierung für Unternehmen auf auftraege.bayern.de kostenfrei; die Vergabeplattform der Staatsbauverwaltung ist ebenfalls kostenlos (Kosten nur für Zusatzleistungen wie Schulungen). BayVeBe ist reines Bekanntmachungsportal ohne Abgabe.
Abgabemechanik
Je nach Portal unterschiedlich: vergabe.bayern.de (RIB-Technik) wickelt Kommunikation und Angebotsabgabe elektronisch ab und unterstützt elektronische Signaturen je nach Verfahrensvorgabe; auf auftraege.bayern.de läuft die Abgabe über die Healy-Hudson-Technik. Die geforderte Form steht in den jeweiligen Vergabeunterlagen.
Praxishinweise für Bieter
- Der wichtigste Fallstrick des Landes ist die Portalvielfalt: Wer nur ein bayerisches Portal beobachtet, sieht nur einen Teil der Aufträge.
- Wer regelmäßig in Bayern bietet, braucht Konten auf auftraege.bayern.de und – für Bauleistungen – auf vergabe.bayern.de; BayVeBe dient als Bekanntmachungs-Sucheinstieg für nationale Verfahren.
- Für Vergabestellen im Raum Erlangen/Nürnberg ist zusätzlich der Blick in die Staatsanzeiger eServices üblich.
Angaben nach Betreiberquellen (Quelle), Stand: 6. September 2026, ohne Gewähr; maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen des Betreibers. Diese Seite ist ein unabhängiger anwaltlicher Praxisleitfaden; eine Verbindung zum Betreiber besteht nicht.
Unabhängig von der Plattform gilt
Textform ist der Regelfall der Abgabe (Signaturen und Formvorgaben), die Abgabestrecke gehört vor dem Ernstfall getestet (Plattform-Praxis), und bei Störungen zählt die erste Stunde (Sofortprogramm).
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.