HAD – Hessische Ausschreibungsdatenbank aus Bietersicht
Das hessische Pflichtmedium für Bekanntmachungen – Abgabe läuft über verlinkte Plattformen.
Wer und wo
Betreiber: ABSt Hessen e.V. (Auftragsberatungsstelle Hessen)
Adresse: www.had.de
Reichweite: Pflichtmedium für Hessen: Nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz sind alle nationalen und EU-weiten Bekanntmachungen hessischer Vergabestellen in der HAD zu veröffentlichen.
Registrierung und Kosten
Seit 2007 eine kostenlose Serviceleistung für hessische Vergabestellen und Unternehmen.
Abgabemechanik
Primär Bekanntmachungsdatenbank: Die Vergabeunterlagen können auf fremden E-Vergabe-Plattformen liegen; dort ist dann eine eigene, erneute Registrierung nötig. Für Aufträge der Landesverwaltung besteht daneben die Vergabeplattform Land Hessen (vergabe.hessen.de) mit einmaliger Registrierung je Firma für die elektronische Angebotsabgabe.
Praxishinweise für Bieter
- HAD-Zugangsdaten gelten nicht auf den Fremdplattformen, auf denen die Unterlagen liegen – Mehrfachregistrierung ist der Normalfall.
- Die Landesplattform warnt ausdrücklich: Eine Angebotsabgabe per E-Mail genügt den Anforderungen nicht.
Angaben nach Betreiberquellen (Quelle), Stand: 6. September 2026, ohne Gewähr; maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen des Betreibers. Diese Seite ist ein unabhängiger anwaltlicher Praxisleitfaden; eine Verbindung zum Betreiber besteht nicht.
Unabhängig von der Plattform gilt
Textform ist der Regelfall der Abgabe (Signaturen und Formvorgaben), die Abgabestrecke gehört vor dem Ernstfall getestet (Plattform-Praxis), und bei Störungen zählt die erste Stunde (Sofortprogramm).
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.