service.bund.de (Bekanntmachungssuche) aus Bietersicht
Der gesetzliche Sucheinstieg für unterschwellige Bekanntmachungen (§ 28 Abs. 1 UVgO).
Wer und wo
Betreiber: Bundesverwaltungsamt (Herausgeber); Betrieb durch das ITZBund
Adresse: www.service.bund.de
Reichweite: Zentrale Suche über Ausschreibungen der öffentlichen Verwaltung aller Ebenen, filterbar nach Verfahrensart und Bundesland – zum Recherchezeitpunkt über 13.000 laufende Ausschreibungen.
Registrierung und Kosten
Frei zugänglich, keine Registrierung erforderlich.
Abgabemechanik
Keine – reines Such- und Nachweisportal. Rechtlich bedeutsam für die Unterschwelle: Nach § 28 Abs. 1 UVgO müssen online veröffentlichte Auftragsbekanntmachungen zentral über die Suchfunktion von www.bund.de auffindbar sein; service.bund.de ist damit der gesetzlich vorgesehene Sucheinstieg für nationale Verfahren.
Praxishinweise für Bieter
- Der beste kostenlose Startpunkt für die Unterschwellen-Suche – die Vollständigkeit hängt allerdings davon ab, dass die Auftraggeber ihre Bekanntmachungen dort auffindbar machen.
- Ergänzend lohnt der Blick auf oeffentlichevergabe.de, den Bekanntmachungsservice des Datenservice Öffentlicher Einkauf.
Angaben nach Betreiberquellen (Quelle), Stand: 6. September 2026, ohne Gewähr; maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen des Betreibers. Diese Seite ist ein unabhängiger anwaltlicher Praxisleitfaden; eine Verbindung zum Betreiber besteht nicht.
Unabhängig von der Plattform gilt
Textform ist der Regelfall der Abgabe (Signaturen und Formvorgaben), die Abgabestrecke gehört vor dem Ernstfall getestet (Plattform-Praxis), und bei Störungen zählt die erste Stunde (Sofortprogramm).
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.