Wertgrenzen in Baden-Württemberg
Direktauftrag bis 100.000 € (Liefer/Dienst); Bau: Land 50.000 €, Kommunen 100.000 €.
Unterschwellige Vergaben in Baden-Württemberg
| Liefer- und Dienstleistungen | Bauleistungen | |
|---|---|---|
| Direktauftrag | 100.000 € | 50.000 € (Land) / 100.000 € (Kommunen) |
| Weitere Verfahren | Verhandlungsvergabe und beschränkte Ausschreibung bis unterhalb des EU-Schwellenwerts (216.000 €) | Land: freihändig 100.000 €, beschränkt 150.000 € (§ 3a VOB/A); Kommunen: freihändig 216.000 €, beschränkt 1.000.000 € |
Rechtsgrundlage: VwV Beschaffung und VV-LHO zu § 55 LHO; Kommunen: § 31 GemHVO i. V. m. VergabeVwV (amtliche Übersicht des Wirtschaftsministeriums, Stand Januar 2026).
Alle Beträge netto. Angaben ohne Gewähr, Stand: 6. September 2026; Landesregeln ändern sich laufend. Für Vergabeentscheidungen und Nachprüfungen prüfen wir den tagesaktuellen Stand.
Ab wann gilt EU-Vergaberecht?
Unabhängig von den Landesgrenzen gilt oberhalb der EU-Schwellenwerte das Kartellvergaberecht (GWB/VgV) mit Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer:
- 5.404.000 € – Bauleistungen
- 216.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (öffentliche Auftraggeber allgemein)
- 140.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (oberste und obere Bundesbehörden)
- 432.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (Sektorenauftraggeber)
EU-weite Vergabe im Überblick · Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte · Zuständige Vergabekammer finden
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Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.