Wertgrenzen in Bayern
Spitzenreiter: Bau-Direktauftrag bis 250.000 € je Gewerk, Liefer/Dienst bis 100.000 €.
Unterschwellige Vergaben in Bayern
| Liefer- und Dienstleistungen | Bauleistungen | |
|---|---|---|
| Direktauftrag | 100.000 € | 250.000 € (je Gewerk) |
| Weitere Verfahren | Verhandlungsvergabe und beschränkte Ausschreibung jeweils bis zum EU-Schwellenwert (216.000 €; soziale Dienstleistungen 750.000 €, Sektorentätigkeiten 432.000 €) | Verhandlungsvergabe 1.000.000 €, beschränkte Ausschreibung 1.000.000 € |
Rechtsgrundlage: Art. 20 BayWiVG (befristet bis 31.12.2029); kommunal: Bekanntmachung des StMI vom 31.07.2018, zuletzt geändert 27.12.2024 (amtliche StMI-Übersicht, Stand 01.01.2026).
Alle Beträge netto. Angaben ohne Gewähr, Stand: 6. September 2026; Landesregeln ändern sich laufend. Für Vergabeentscheidungen und Nachprüfungen prüfen wir den tagesaktuellen Stand.
Ab wann gilt EU-Vergaberecht?
Unabhängig von den Landesgrenzen gilt oberhalb der EU-Schwellenwerte das Kartellvergaberecht (GWB/VgV) mit Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer:
- 5.404.000 € – Bauleistungen
- 216.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (öffentliche Auftraggeber allgemein)
- 140.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (oberste und obere Bundesbehörden)
- 432.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (Sektorenauftraggeber)
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Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.