Wertgrenzen in Brandenburg
Einheitlich 100.000 € Direktauftrag für Land und Kommunen, Bau-Verfahren bis 1 Mio. €.
Unterschwellige Vergaben in Brandenburg
| Liefer- und Dienstleistungen | Bauleistungen | |
|---|---|---|
| Direktauftrag | 100.000 € | 100.000 € |
| Weitere Verfahren | Beschränkte Ausschreibung und Verhandlungsvergabe bis unterhalb des EU-Schwellenwerts | Beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe bis 1.000.000 € |
Rechtsgrundlage: Erlass des MdFE vom 17.06.2025 (VV zu § 55 LHO); Kommunen: Verordnung des MIK vom 17.06.2025 (KomHKV), in Kraft seit 18.06.2025 (amtliches Landesportal vergabe.brandenburg.de).
Alle Beträge netto. Angaben ohne Gewähr, Stand: 6. September 2026; Landesregeln ändern sich laufend. Für Vergabeentscheidungen und Nachprüfungen prüfen wir den tagesaktuellen Stand.
Ab wann gilt EU-Vergaberecht?
Unabhängig von den Landesgrenzen gilt oberhalb der EU-Schwellenwerte das Kartellvergaberecht (GWB/VgV) mit Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer:
- 5.404.000 € – Bauleistungen
- 216.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (öffentliche Auftraggeber allgemein)
- 140.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (oberste und obere Bundesbehörden)
- 432.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (Sektorenauftraggeber)
EU-weite Vergabe im Überblick · Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte · Zuständige Vergabekammer finden
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Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.