Wertgrenzen in Bremen
Noch restriktiv bei Liefer/Dienst; große Reform für Ende 2026 angekündigt.
Unterschwellige Vergaben in Bremen
| Liefer- und Dienstleistungen | Bauleistungen | |
|---|---|---|
| Direktauftrag | 3.000 € (ohne Gewähr; Reform auf 100.000 € angekündigt) | 50.000 € (§ 3a VOB/A 2026, übernommen durch Rundschreiben Nr. 01/2026 vom 14.01.2026) |
| Weitere Verfahren | Verhandlungsvergabe mit Vergleichsangeboten unter 50.000 €, beschränkte Ausschreibung unter 100.000 € (ohne Gewähr) | Freihändige Vergabe 100.000 €, beschränkte Ausschreibung 150.000 € (§ 3a VOB/A 2026) |
Rechtsgrundlage: Bremisches Tariftreue- und Vergabegesetz (TtVG) mit Verwaltungsvorschriften; Bau: Rundschreiben Nr. 01/2026 der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation (Transparenzportal Bremen).
Alle Beträge netto. Angaben ohne Gewähr, Stand: 6. September 2026; Landesregeln ändern sich laufend. Für Vergabeentscheidungen und Nachprüfungen prüfen wir den tagesaktuellen Stand.
Ab wann gilt EU-Vergaberecht?
Unabhängig von den Landesgrenzen gilt oberhalb der EU-Schwellenwerte das Kartellvergaberecht (GWB/VgV) mit Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer:
- 5.404.000 € – Bauleistungen
- 216.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (öffentliche Auftraggeber allgemein)
- 140.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (oberste und obere Bundesbehörden)
- 432.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (Sektorenauftraggeber)
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Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.