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Bieterfux.de Vergaberecht für den Mittelstand
Wertgrenzen · Stand: 20. September 2026

Wertgrenzen in Hamburg

Niedrige Direktauftragsgrenzen, aber vereinfachtes Verfahren bis 100.000 €; Novelle läuft.

Unterschwellige Vergaben in Hamburg

Liefer- und DienstleistungenBauleistungen
Direktauftrag 5.000 € (HmbVgRL); vereinfachtes Beschaffungsverfahren unter 100.000 € 10.000 € (VV-Bau; Quellenlage uneinheitlich)
Weitere Verfahren Ab 100.000 € volle UVgO (§ 2a HmbVgG) Freihändige Vergabe 150.000 €, beschränkte Ausschreibung 1.000.000 € (VV-Bau, ohne Gewähr)

Rechtsgrundlage: HmbVgG, Hamburgische Vergaberichtlinie (HmbVgRL), VV-Bau.

Gilt die UVgO in Hamburg? Ja, gesetzlich ab 100.000 €: § 2a Abs. 1 Nr. 1 HmbVgG ordnet die Anwendung der UVgO an. Darunter gilt das vereinfachte Beschaffungsverfahren nach § 2a Abs. 3 Nr. 1 HmbVgG in der Ausgestaltung der Hamburgischen Vergaberichtlinie, nicht die UVgO. Ob die angekündigte HmbVgG-Novelle daran etwas ändert, prüfen wir am konkreten Verfahren. Der Anwendungsbefehl steht in Vorschriften des Landes, die nicht durchgängig im amtlichen Volltext veröffentlicht sind; ob und mit welchen Abweichungen die UVgO für Ihren Auftraggeber gilt, klären wir am konkreten Verfahren. Was die UVgO regelt

Die 5. HmbVgG-Novelle (Senatsentwurf vom 31.03.2026) mit Anhebung der Direktauftragsgrenze war im September 2026 noch im Gesetzgebungsverfahren; Tariftreueregeln folgen zum 01.05.2027. Vor Vergabeentscheidungen aktuellen Stand prüfen.

Alle Beträge netto. Angaben ohne Gewähr, Stand: 20. September 2026; Landesregeln ändern sich laufend. Für Vergabeentscheidungen und Nachprüfungen prüfen wir den tagesaktuellen Stand.

Ab wann gilt EU-Vergaberecht?

Unabhängig von den Landesgrenzen gilt oberhalb der EU-Schwellenwerte das Kartellvergaberecht (GWB/VgV) mit Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer:

  • 5.404.000 € – Bauleistungen
  • 216.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (öffentliche Auftraggeber allgemein)
  • 140.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (zentrale Regierungsbehörden: Bundeskanzleramt und Bundesministerien, § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB)
  • 432.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (Sektorenauftraggeber)

EU-weite Vergabe im Überblick · Die UVgO im Überblick · Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

Vergabekammern in Hamburg

Zuständig oberhalb der EU-Schwellenwerte für Aufträge von Land, Kommunen und anderen Auftraggebern mit Sitz im Land (§ 159 Abs. 2, 3 GWB):

Für Aufträge, die dem Bund zuzurechnen sind, sind die Vergabekammern des Bundes zuständig; führt das Land ein Verfahren in Auftragsverwaltung für den Bund durch, bleibt die Kammer des Landes zuständig (§ 159 Abs. 2 Satz 1 GWB). Welches Verfahren für Ihren Auftrag gilt, zeigt der Verfahrensart-Finder.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen, bei laufenden Fristen am selben Tag.

Auf dem Smartphone können Sie Schreiben der Vergabestelle direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage über dieses Formular wahrt keine Rüge- oder Antragsfrist.