Wertgrenzen in Hamburg
Niedrige Direktauftragsgrenzen, aber vereinfachtes Verfahren bis 100.000 €; Novelle läuft.
Unterschwellige Vergaben in Hamburg
| Liefer- und Dienstleistungen | Bauleistungen | |
|---|---|---|
| Direktauftrag | 5.000 € (HmbVgRL); vereinfachtes Beschaffungsverfahren unter 100.000 € | 10.000 € (VV-Bau; Quellenlage uneinheitlich) |
| Weitere Verfahren | Ab 100.000 € volle UVgO (§ 2a HmbVgG) | Freihändige Vergabe 150.000 €, beschränkte Ausschreibung 1.000.000 € (VV-Bau, ohne Gewähr) |
Rechtsgrundlage: HmbVgG, Hamburgische Vergaberichtlinie (HmbVgRL), VV-Bau.
Alle Beträge netto. Angaben ohne Gewähr, Stand: 6. September 2026; Landesregeln ändern sich laufend. Für Vergabeentscheidungen und Nachprüfungen prüfen wir den tagesaktuellen Stand.
Ab wann gilt EU-Vergaberecht?
Unabhängig von den Landesgrenzen gilt oberhalb der EU-Schwellenwerte das Kartellvergaberecht (GWB/VgV) mit Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer:
- 5.404.000 € – Bauleistungen
- 216.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (öffentliche Auftraggeber allgemein)
- 140.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (oberste und obere Bundesbehörden)
- 432.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (Sektorenauftraggeber)
EU-weite Vergabe im Überblick · Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte · Zuständige Vergabekammer finden
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Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.