Wertgrenzen in Mecklenburg-Vorpommern
Seit März 2026 großzügig: 100.000 € Liefer/Dienst, 150.000 € Bau-Direktauftrag.
Unterschwellige Vergaben in Mecklenburg-Vorpommern
| Liefer- und Dienstleistungen | Bauleistungen | |
|---|---|---|
| Direktauftrag | 100.000 € | 150.000 € |
| Weitere Verfahren | Verhandlungsvergabe und beschränkte Ausschreibung bis unterhalb des EU-Schwellenwerts | Freihändige Vergabe 300.000 €, beschränkte Ausschreibung 1.000.000 € |
Rechtsgrundlage: Erste Verordnung zur Änderung der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung vom 24.02.2026 (GVOBl. M-V Nr. 6 vom 02.03.2026), in Kraft seit 03.03.2026, unbefristet.
Alle Beträge netto. Angaben ohne Gewähr, Stand: 6. September 2026; Landesregeln ändern sich laufend. Für Vergabeentscheidungen und Nachprüfungen prüfen wir den tagesaktuellen Stand.
Ab wann gilt EU-Vergaberecht?
Unabhängig von den Landesgrenzen gilt oberhalb der EU-Schwellenwerte das Kartellvergaberecht (GWB/VgV) mit Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer:
- 5.404.000 € – Bauleistungen
- 216.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (öffentliche Auftraggeber allgemein)
- 140.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (oberste und obere Bundesbehörden)
- 432.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (Sektorenauftraggeber)
EU-weite Vergabe im Überblick · Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte · Zuständige Vergabekammer finden
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Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.