Wertgrenzen in Niedersachsen
Noch bei 20.000 € Direktauftrag; große Novelle auf 100.000 € im Landtag.
Unterschwellige Vergaben in Niedersachsen
| Liefer- und Dienstleistungen | Bauleistungen | |
|---|---|---|
| Direktauftrag | 20.000 € (öffentliche Schulen: 100.000 €) | 20.000 € (statische VOB/A-Verweisung; die 50.000 € des § 3a VOB/A 2026 gelten in Niedersachsen nicht) |
| Weitere Verfahren | Beschränkte Ausschreibung 100.000 €, Verhandlungsvergabe 100.000 € | Freihändige Vergabe 150.000 €, beschränkte Ausschreibung 1.000.000 € |
Rechtsgrundlage: NWertVO vom 03.04.2020 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 27.05.2025 (in Kraft 29.05.2025).
Alle Beträge netto. Angaben ohne Gewähr, Stand: 6. September 2026; Landesregeln ändern sich laufend. Für Vergabeentscheidungen und Nachprüfungen prüfen wir den tagesaktuellen Stand.
Ab wann gilt EU-Vergaberecht?
Unabhängig von den Landesgrenzen gilt oberhalb der EU-Schwellenwerte das Kartellvergaberecht (GWB/VgV) mit Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer:
- 5.404.000 € – Bauleistungen
- 216.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (öffentliche Auftraggeber allgemein)
- 140.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (oberste und obere Bundesbehörden)
- 432.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (Sektorenauftraggeber)
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Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.