Wertgrenzen in Rheinland-Pfalz
Restriktiv: Direktauftrag nur bis 10.000 €, Landes-Wertgrenzen verdrängen § 3a VOB/A.
Unterschwellige Vergaben in Rheinland-Pfalz
| Liefer- und Dienstleistungen | Bauleistungen | |
|---|---|---|
| Direktauftrag | 10.000 € | 10.000 € |
| Weitere Verfahren | Verhandlungsvergabe 100.000 €, beschränkte Ausschreibung 100.000 € | Verhandlungsvergabe 100.000 €, beschränkte Ausschreibung 250.000 € (öffentlicher Wohnungsbau: 1.000.000 €) |
Rechtsgrundlage: VV „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz" vom 18.08.2021 in der Fassung des Rundschreibens vom 31.12.2024; das Ministerium stellt klar, dass die Landes-Wertgrenzen den neuen § 3a VOB/A verdrängen.
Alle Beträge netto. Angaben ohne Gewähr, Stand: 6. September 2026; Landesregeln ändern sich laufend. Für Vergabeentscheidungen und Nachprüfungen prüfen wir den tagesaktuellen Stand.
Ab wann gilt EU-Vergaberecht?
Unabhängig von den Landesgrenzen gilt oberhalb der EU-Schwellenwerte das Kartellvergaberecht (GWB/VgV) mit Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer:
- 5.404.000 € – Bauleistungen
- 216.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (öffentliche Auftraggeber allgemein)
- 140.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (oberste und obere Bundesbehörden)
- 432.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (Sektorenauftraggeber)
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Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.