Wertgrenzen in Sachsen
Bundesweit restriktivste Regeln; neues Vergabegesetz zum 01.01.2027 angekündigt.
Unterschwellige Vergaben in Sachsen
| Liefer- und Dienstleistungen | Bauleistungen | |
|---|---|---|
| Direktauftrag | Direktkauf nur bis 500 € (Sachsen wendet für Liefer/Dienst weiter die VOL/A an, nicht die UVgO) | 50.000 € (§ 3a Abs. 4 VOB/A 2026 über dynamische Verweisung des SächsVergabeG) |
| Weitere Verfahren | Freihändige Vergabe bis 25.000 € (§ 4 Abs. 1 SächsVergabeG), darüber beschränkte Ausschreibung | Beschränkte Ausschreibung 150.000 € (§ 3a VOB/A 2026); freihändige Vergabe: Rechtslage umstritten (100.000 € nach VOB/A 2026 gegen 25.000 € nach altem Landesrecht) |
Rechtsgrundlage: SächsVergabeG vom 14.02.2013 (Fassung 2019, REVOSax).
Alle Beträge netto. Angaben ohne Gewähr, Stand: 6. September 2026; Landesregeln ändern sich laufend. Für Vergabeentscheidungen und Nachprüfungen prüfen wir den tagesaktuellen Stand.
Ab wann gilt EU-Vergaberecht?
Unabhängig von den Landesgrenzen gilt oberhalb der EU-Schwellenwerte das Kartellvergaberecht (GWB/VgV) mit Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer:
- 5.404.000 € – Bauleistungen
- 216.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (öffentliche Auftraggeber allgemein)
- 140.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (oberste und obere Bundesbehörden)
- 432.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (Sektorenauftraggeber)
EU-weite Vergabe im Überblick · Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte · Zuständige Vergabekammer finden
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Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.