Wertgrenzen in Schleswig-Holstein
Neu seit 16.05.2026: 50.000 € Liefer/Dienst, 100.000 € Bau, mit Los-Kumulierungsregeln.
Unterschwellige Vergaben in Schleswig-Holstein
| Liefer- und Dienstleistungen | Bauleistungen | |
|---|---|---|
| Direktauftrag | 50.000 € (auch je Los bis zusammen 50.000 €) | 100.000 € (auch je Los bis zusammen 100.000 €) |
| Weitere Verfahren | Beschränkte Ausschreibung / Verhandlungsvergabe ohne weitere Voraussetzungen bis 150.000 €; Verhandlungsvergabe mit vorheriger Bekanntmachung bis zum EU-Schwellenwert | Beschränkte Ausschreibung 1.000.000 €; freihändige Vergabe 1.000.000 € (darüber Fachlose bis je 250.000 €) |
Rechtsgrundlage: Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung (SHVgVO), GVOBl. Schl.-H. vom 15.05.2026, in Kraft seit 16.05.2026 (amtliche Mitteilung des Wirtschaftsministeriums).
Alle Beträge netto. Angaben ohne Gewähr, Stand: 6. September 2026; Landesregeln ändern sich laufend. Für Vergabeentscheidungen und Nachprüfungen prüfen wir den tagesaktuellen Stand.
Ab wann gilt EU-Vergaberecht?
Unabhängig von den Landesgrenzen gilt oberhalb der EU-Schwellenwerte das Kartellvergaberecht (GWB/VgV) mit Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer:
- 5.404.000 € – Bauleistungen
- 216.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (öffentliche Auftraggeber allgemein)
- 140.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (oberste und obere Bundesbehörden)
- 432.000 € – Liefer- und Dienstleistungen (Sektorenauftraggeber)
EU-weite Vergabe im Überblick · Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte · Zuständige Vergabekammer finden
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Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.