Bauvergabe: Vergaberecht für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe
Kein Sektor lebt so von öffentlichen Aufträgen wie die Bauwirtschaft – und in keinem wird so hart um Ausschlüsse, Einheitspreise und Nachträge gestritten. Die VOB/A hat eigene Regeln, die dem Bieter oft günstiger sind als die VgV: Man muss sie nur kennen und einfordern.
Was wir für Sie tun
VOB/A-Besonderheiten nutzen
Nachforderung fehlender Unterlagen als Regelfall (§ 16a VOB/A), eigene Aufklärungsregeln, produktneutrale Leistungsbeschreibung, Regeln zu Bedarfspositionen: Wir setzen die bieterfreundlichen Linien der VOB/A durch.
Einheitspreis-Streitigkeiten
Mischkalkulationsvorwurf, Spekulationspreise bei Mengenunsicherheit, Preisaufklärung: die Klassiker der Bauvergabe. Wir verteidigen Ihre Kalkulation – und greifen die der Konkurrenz an, wo es sich lohnt.
Wertgrenzen 2026 im Blick
Seit 01.01.2026 gilt § 3a VOB/A neu: Direktauftrag bis 50.000 Euro, freihändige Vergabe bis 100.000 Euro, beschränkte Ausschreibung bis 150.000 Euro – die Länder teils deutlich darüber (Bayern: Direktauftrag Bau bis 250.000 Euro). Das verändert, wie Sie an kommunale Aufträge kommen.
Vom Vergabeverfahren in die Bauausführung
Vergabeunterlagen von heute sind die Nachtragsgrundlage von morgen. Wir prüfen Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen schon im Verfahren auf spätere Streitfelder – ein Blick, der sich doppelt auszahlt.
So läuft es ab
Ausschreibung einordnen
VOB/A Abschnitt 1 oder EU-Verfahren, welche Wertgrenzen, welche Formblätter (VHB): die Grundlage der Strategie.
Angebot absichern oder Ausschluss angreifen
Vor Abgabe: Angebots-Check. Nach Ausschluss oder Übergehung: Rüge und, oberschwellig, Nachprüfung.
Zuschlag oder Ersatz
Wir verfolgen den Auftrag, solange er zu holen ist – und die Angebotskosten, wenn das Verfahren rechtswidrig gescheitert ist.
Der Handwerksbetrieb im Vergabeverfahren: drei strategische Wahrheiten
1. Die Nachforderung ist Ihr Sicherheitsnetz, kein Kissen. § 16a VOB/A rettet viele Angebote – aber nicht wertungsrelevante Preisangaben und nicht, was ausdrücklich von der Nachforderung ausgenommen wurde. Abgabequalität bleibt Pflicht.
2. Bieterfragen sind Kalkulationsschutz. Unklare Mengenansätze und widersprüchliche Planunterlagen kosten Sie Geld, egal wer den Zuschlag bekommt. Wer vor Abgabe fragt und rügt, kalkuliert auf sicherer Grundlage und behält die Nachtragsrechte.
3. Der Preis entscheidet – aber nur unter wertbaren Angeboten. In der Bauvergabe gewinnt selten das beste Konzept, sondern das billigste wertbare Angebot. Der ganze Kampf dreht sich deshalb um die Wertbarkeit: Ihre erhalten, die der Konkurrenz prüfen. Genau dort setzen wir an.
Häufige Fragen
Was ist bei Bauvergaben anders als bei Liefer- und Dienstleistungen?
Es gilt die VOB/A statt UVgO/VgV (oberschwellig: VOB/A-EU über § 2 VgV), mit erheblich höherem EU-Schwellenwert (5.404.000 Euro 2026/2027), grundsätzlicher Nachforderungspflicht bei fehlenden Unterlagen (§ 16a VOB/A), eingespielten Formblättern (VHB) und einer Wertungssystematik, in der der Preis meist dominiert. Außerdem: Bauleistungen sind traditionell in Fach- und Teillose zu vergeben – Losbündelung ist rügefähig.
Die Kommune vergibt seit 2026 alles „direkt" oder freihändig. Ist das zulässig?
Bis zu den neuen Wertgrenzen ja – § 3a VOB/A und die Landesregeln erlauben 2026 deutlich mehr verfahrensfreie Vergaben (Übersicht: Wertgrenzen). Aber auch der Direktauftrag hat Grenzen: Gesamtauftrag künstlich aufteilen, um unter der Grenze zu bleiben, ist unzulässig, und Haushaltsrecht sowie Gleichbehandlung gelten weiter. Wer systematisch übergangen wird, hat Ansatzpunkte – und sollte parallel dafür sorgen, bei der Stelle als Anbieter gelistet zu sein.
Mein Nebenangebot wurde nicht gewertet.
Nebenangebote müssen gewertet werden, wenn sie zugelassen waren und die Mindestanforderungen erfüllen (§ 8 EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A). Häufige Fehler der Vergabestellen: Mindestanforderungen waren nie definiert (dann ist die Nichtzulassung angreifbar) oder die Gleichwertigkeitsprüfung fehlt. Bei technisch innovativen Betrieben ist das bares Geld – Nebenangebote sind oft der einzige Weg, Know-how-Vorsprung in den Preis zu übersetzen.
Was gilt für die Bürgschaften und Sicherheiten in den Vergabeunterlagen?
Sicherheitsleistungen sind begrenzt: Für Vertragserfüllung sind in der VOB/B-Welt 5 Prozent, für Mängelansprüche 3 Prozent der Auftragssumme üblich und höhere Anforderungen begründungsbedürftig; überzogene Sicherungsklauseln in den Vergabeunterlagen können unzumutbar und damit rügefähig sein. Prüfen lohnt vor Abgabe – hinterher sind sie Vertragsinhalt.
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.