Vergabekammer Baden-Württemberg
Landesweit für alle baden-württembergischen Auftraggeber bei europaweit auszuschreibenden Aufträgen.
Kontakt
Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 1, Referat 15 (landesweit einzige Kammer)
Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Telefon: 0721 926-8730
E-Mail: Vergabekammer@rpk.bwl.de
Amtliche Quelle: Behördenseite der Kammer
Rechtsmittel
Beschwerdegericht: Oberlandesgericht Karlsruhe, Vergabesenat (nach § 171 Abs. 3 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen statthaft (§ 172 Abs. 1 GWB).
Antragstellung
Für ab 01.07.2026 begonnene Vergabeverfahren schriftlich oder einfach elektronisch; für ältere Verfahren strenge Schriftform (eigenhändige Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur).
Angaben ohne Gewähr (Stand: 6. September 2026). Vor Antragstellung die aktuelle amtliche Seite prüfen; Fristen laufen unabhängig von Erreichbarkeiten der Geschäftsstelle.
So läuft das Nachprüfungsverfahren
Rüge, Antrag, Zuschlagsverbot, Akteneinsicht, Verhandlung, Entscheidung binnen fünf Wochen: Den vollständigen Ablauf mit Kosten und Erfolgsfaktoren finden Sie auf der Seite Nachprüfungsverfahren. Die Fristen berechnen Sie mit dem Rügefrist-Rechner und dem Wartefrist-Rechner.
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.