Vergabekammer des Landes Berlin
EU-Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber und Konzessionsgeber der unmittelbaren und mittelbaren Landesverwaltung Berlins einschließlich landeskontrollierter Unternehmen.
Kontakt
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
Telefon: 030 9013-8316 (10–14 Uhr)
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
Amtliche Quelle: Behördenseite der Kammer
Rechtsmittel
Beschwerdegericht: Kammergericht Berlin, Vergabesenat (nach § 171 Abs. 3 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen statthaft (§ 172 Abs. 1 GWB).
Antragstellung
Schriftlich, per Telefax oder E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur; Gebührenvorschuss wird in Berlin grundsätzlich nicht erhoben.
Angaben ohne Gewähr (Stand: 6. September 2026). Vor Antragstellung die aktuelle amtliche Seite prüfen; Fristen laufen unabhängig von Erreichbarkeiten der Geschäftsstelle.
So läuft das Nachprüfungsverfahren
Rüge, Antrag, Zuschlagsverbot, Akteneinsicht, Verhandlung, Entscheidung binnen fünf Wochen: Den vollständigen Ablauf mit Kosten und Erfolgsfaktoren finden Sie auf der Seite Nachprüfungsverfahren. Die Fristen berechnen Sie mit dem Rügefrist-Rechner und dem Wartefrist-Rechner.
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.