Vergabekammer des Landes Brandenburg
Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen brandenburgischer Auftraggeber ab Erreichen der EU-Schwellenwerte.
Kontakt
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa (MWEKE), Potsdam
Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Telefon: 0331 866-1719 (Geschäftsstelle)
E-Mail: Vergabekammer@MWEKE.Brandenburg.de
Amtliche Quelle: Behördenseite der Kammer
Rechtsmittel
Beschwerdegericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Vergabesenat (nach § 171 Abs. 3 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen statthaft (§ 172 Abs. 1 GWB).
Angaben ohne Gewähr (Stand: 6. September 2026). Vor Antragstellung die aktuelle amtliche Seite prüfen; Fristen laufen unabhängig von Erreichbarkeiten der Geschäftsstelle.
So läuft das Nachprüfungsverfahren
Rüge, Antrag, Zuschlagsverbot, Akteneinsicht, Verhandlung, Entscheidung binnen fünf Wochen: Den vollständigen Ablauf mit Kosten und Erfolgsfaktoren finden Sie auf der Seite Nachprüfungsverfahren. Die Fristen berechnen Sie mit dem Rügefrist-Rechner und dem Wartefrist-Rechner.
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.