Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen
Bremische Auftraggeber oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Kontakt
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Telefon: 0421 361-59796
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de
Amtliche Quelle: Behördenseite der Kammer
Rechtsmittel
Beschwerdegericht: Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Vergabesenat
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen statthaft (§ 172 Abs. 1 GWB).
Antragstellung
Elektronische Übermittlung per E-Mail oder beBPo möglich; Fax nur noch bis 30.09.2026. Antrag rechtzeitig innerhalb der Wartefrist des § 134 Abs. 2 GWB stellen.
Angaben ohne Gewähr (Stand: 6. September 2026). Vor Antragstellung die aktuelle amtliche Seite prüfen; Fristen laufen unabhängig von Erreichbarkeiten der Geschäftsstelle.
So läuft das Nachprüfungsverfahren
Rüge, Antrag, Zuschlagsverbot, Akteneinsicht, Verhandlung, Entscheidung binnen fünf Wochen: Den vollständigen Ablauf mit Kosten und Erfolgsfaktoren finden Sie auf der Seite Nachprüfungsverfahren. Die Fristen berechnen Sie mit dem Rügefrist-Rechner und dem Wartefrist-Rechner.
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.