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Bieterfux.de Vergaberecht · Rechtsanwalt Werner Werts
Vergabekammer · Stand: 6. September 2026

Vergabekammern des Bundes

Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte, die durch den Bund oder dem Bund zuzurechnende öffentliche Auftraggeber durchgeführt werden.

Kontakt

Bundeskartellamt, Bonn (1. und 2. Vergabekammer des Bundes)
Bundeskanzlerplatz 2–10, 53113 Bonn
Telefon: 0228 9499-0
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de

Amtliche Quelle: Behördenseite der Kammer

Rechtsmittel

Beschwerdegericht: Oberlandesgericht Düsseldorf, Vergabesenat

Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen statthaft (§ 172 Abs. 1 GWB).

Antragstellung

Schriftform; elektronisch per E-Mail nur mit qualifizierter elektronischer Signatur. Geschäftsstelle Mo–Do 9–15 Uhr, Fr 9–14 Uhr.

Achtung: Die früher verbreitete Anschrift Villemombler Straße 76 ist überholt; die Kammern sitzen seit Februar 2024 am Bundeskanzlerplatz.

Angaben ohne Gewähr (Stand: 6. September 2026). Vor Antragstellung die aktuelle amtliche Seite prüfen; Fristen laufen unabhängig von Erreichbarkeiten der Geschäftsstelle.

So läuft das Nachprüfungsverfahren

Rüge, Antrag, Zuschlagsverbot, Akteneinsicht, Verhandlung, Entscheidung binnen fünf Wochen: Den vollständigen Ablauf mit Kosten und Erfolgsfaktoren finden Sie auf der Seite Nachprüfungsverfahren. Die Fristen berechnen Sie mit dem Rügefrist-Rechner und dem Wartefrist-Rechner.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen, bei laufenden Fristen am selben Tag.

Auf dem Smartphone können Sie Schreiben der Vergabestelle direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage über dieses Formular wahrt keine Rüge- oder Antragsfrist.