Vergabekammern des Bundes
Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte, die durch den Bund oder dem Bund zuzurechnende öffentliche Auftraggeber durchgeführt werden.
Kontakt
Bundeskartellamt, Bonn (1. und 2. Vergabekammer des Bundes)
Bundeskanzlerplatz 2–10, 53113 Bonn
Telefon: 0228 9499-0
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Amtliche Quelle: Behördenseite der Kammer
Rechtsmittel
Beschwerdegericht: Oberlandesgericht Düsseldorf, Vergabesenat
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen statthaft (§ 172 Abs. 1 GWB).
Antragstellung
Schriftform; elektronisch per E-Mail nur mit qualifizierter elektronischer Signatur. Geschäftsstelle Mo–Do 9–15 Uhr, Fr 9–14 Uhr.
Angaben ohne Gewähr (Stand: 6. September 2026). Vor Antragstellung die aktuelle amtliche Seite prüfen; Fristen laufen unabhängig von Erreichbarkeiten der Geschäftsstelle.
So läuft das Nachprüfungsverfahren
Rüge, Antrag, Zuschlagsverbot, Akteneinsicht, Verhandlung, Entscheidung binnen fünf Wochen: Den vollständigen Ablauf mit Kosten und Erfolgsfaktoren finden Sie auf der Seite Nachprüfungsverfahren. Die Fristen berechnen Sie mit dem Rügefrist-Rechner und dem Wartefrist-Rechner.
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.