Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie entsprechende Konzessionen aller Hamburger Auftraggeber oberhalb der EU-Schwellenwerte (Bau und Planerleistungen: Kammer der BSW).
Kontakt
Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
Adolphsplatz 3, 20457 Hamburg
Telefon: 040 42823-1690
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de
Amtliche Quelle: Behördenseite der Kammer
Rechtsmittel
Beschwerdegericht: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Vergabesenat
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen statthaft (§ 172 Abs. 1 GWB).
Antragstellung
Geschäftszeiten Mo–Fr 10–14 Uhr; für taggleiche Übermittlung an den Auftraggeber Eingang bis 12:00 Uhr; telefonische Ankündigung empfohlen.
Angaben ohne Gewähr (Stand: 6. September 2026). Vor Antragstellung die aktuelle amtliche Seite prüfen; Fristen laufen unabhängig von Erreichbarkeiten der Geschäftsstelle.
So läuft das Nachprüfungsverfahren
Rüge, Antrag, Zuschlagsverbot, Akteneinsicht, Verhandlung, Entscheidung binnen fünf Wochen: Den vollständigen Ablauf mit Kosten und Erfolgsfaktoren finden Sie auf der Seite Nachprüfungsverfahren. Die Fristen berechnen Sie mit dem Rügefrist-Rechner und dem Wartefrist-Rechner.
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.