Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern ab Erreichen der EU-Schwellenwerte.
Kontakt
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Schwerin (1.–3. Kammer)
Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Telefon: 0385 588-15164
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
Amtliche Quelle: Behördenseite der Kammer
Rechtsmittel
Beschwerdegericht: Oberlandesgericht Rostock, Vergabesenat (nach § 171 Abs. 3 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen statthaft (§ 172 Abs. 1 GWB).
Antragstellung
Eingang nach 14:00 Uhr (freitags und vor Feiertagen nach 13:00 Uhr) wird gegebenenfalls erst am nächsten Arbeitstag bearbeitet.
Angaben ohne Gewähr (Stand: 6. September 2026). Vor Antragstellung die aktuelle amtliche Seite prüfen; Fristen laufen unabhängig von Erreichbarkeiten der Geschäftsstelle.
So läuft das Nachprüfungsverfahren
Rüge, Antrag, Zuschlagsverbot, Akteneinsicht, Verhandlung, Entscheidung binnen fünf Wochen: Den vollständigen Ablauf mit Kosten und Erfolgsfaktoren finden Sie auf der Seite Nachprüfungsverfahren. Die Fristen berechnen Sie mit dem Rügefrist-Rechner und dem Wartefrist-Rechner.
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.