Vergabekammer Niedersachsen
Niedersächsische Auftraggeber oberhalb der EU-Schwellenwerte (landesweit einzige Kammer).
Kontakt
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen; Sitz Lüneburg
Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Telefon: 04131 15-3306
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Amtliche Quelle: Behördenseite der Kammer
Rechtsmittel
Beschwerdegericht: Oberlandesgericht Celle, Vergabesenat
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen statthaft (§ 172 Abs. 1 GWB).
Antragstellung
Elektronisch über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo, Suche „Vergabekammer Lüneburg"). Erreichbarkeit Mo–Do 8:00–15:30 Uhr, Fr 8:00–13:00 Uhr.
Angaben ohne Gewähr (Stand: 6. September 2026). Vor Antragstellung die aktuelle amtliche Seite prüfen; Fristen laufen unabhängig von Erreichbarkeiten der Geschäftsstelle.
So läuft das Nachprüfungsverfahren
Rüge, Antrag, Zuschlagsverbot, Akteneinsicht, Verhandlung, Entscheidung binnen fünf Wochen: Den vollständigen Ablauf mit Kosten und Erfolgsfaktoren finden Sie auf der Seite Nachprüfungsverfahren. Die Fristen berechnen Sie mit dem Rügefrist-Rechner und dem Wartefrist-Rechner.
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.