Vergabekammer Westfalen (landesweit NRW)
Seit 01.07.2026 alle Neueingänge aus sämtlichen Regierungsbezirken Nordrhein-Westfalens oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Kontakt
Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Telefon: 0251 411-3698
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Amtliche Quelle: Behördenseite der Kammer
Rechtsmittel
Beschwerdegericht: Oberlandesgericht Düsseldorf, Vergabesenat (landesweit konzentriert)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen statthaft (§ 172 Abs. 1 GWB).
Antragstellung
Eingang Mo–Fr bis 14 Uhr für taggleiche Bearbeitung; NRW stellt zusätzlich ein elektronisches Nachprüfungsmodul bereit (vergabe.nrw.de).
Angaben ohne Gewähr (Stand: 6. September 2026). Vor Antragstellung die aktuelle amtliche Seite prüfen; Fristen laufen unabhängig von Erreichbarkeiten der Geschäftsstelle.
So läuft das Nachprüfungsverfahren
Rüge, Antrag, Zuschlagsverbot, Akteneinsicht, Verhandlung, Entscheidung binnen fünf Wochen: Den vollständigen Ablauf mit Kosten und Erfolgsfaktoren finden Sie auf der Seite Nachprüfungsverfahren. Die Fristen berechnen Sie mit dem Rügefrist-Rechner und dem Wartefrist-Rechner.
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.