Vergabekammern des Saarlandes
Saarländische Auftraggeber oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Kontakt
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Saarbrücken
Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
Amtliche Quelle: Behördenseite der Kammer
Rechtsmittel
Beschwerdegericht: Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Vergabesenat
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen statthaft (§ 172 Abs. 1 GWB).
Antragstellung
Schriftlich per Post, per Telefax oder über das EGVP (Bezeichnung „Vergabekammern des Saarlandes"); eine einfache E-Mail genügt für den Antrag nicht. Erreichbarkeit Mo–Fr 8:30–15:30 Uhr.
Angaben ohne Gewähr (Stand: 6. September 2026). Vor Antragstellung die aktuelle amtliche Seite prüfen; Fristen laufen unabhängig von Erreichbarkeiten der Geschäftsstelle.
So läuft das Nachprüfungsverfahren
Rüge, Antrag, Zuschlagsverbot, Akteneinsicht, Verhandlung, Entscheidung binnen fünf Wochen: Den vollständigen Ablauf mit Kosten und Erfolgsfaktoren finden Sie auf der Seite Nachprüfungsverfahren. Die Fristen berechnen Sie mit dem Rügefrist-Rechner und dem Wartefrist-Rechner.
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.