Vergabekammern des Landes Sachsen-Anhalt
Auftraggeber des Landes Sachsen-Anhalt oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Kontakt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale) (1.–3. Kammer)
Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Telefon: 0345 514-1529
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Amtliche Quelle: Behördenseite der Kammer
Rechtsmittel
Beschwerdegericht: Oberlandesgericht Naumburg, Vergabesenat (nach § 171 Abs. 3 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen statthaft (§ 172 Abs. 1 GWB).
Antragstellung
Besonderes elektronisches Behördenpostfach „Vergabekammern Sachsen-Anhalt"; Geschäftszeiten Mo–Do 9–15 Uhr, Fr 9–12 Uhr.
Angaben ohne Gewähr (Stand: 6. September 2026). Vor Antragstellung die aktuelle amtliche Seite prüfen; Fristen laufen unabhängig von Erreichbarkeiten der Geschäftsstelle.
So läuft das Nachprüfungsverfahren
Rüge, Antrag, Zuschlagsverbot, Akteneinsicht, Verhandlung, Entscheidung binnen fünf Wochen: Den vollständigen Ablauf mit Kosten und Erfolgsfaktoren finden Sie auf der Seite Nachprüfungsverfahren. Die Fristen berechnen Sie mit dem Rügefrist-Rechner und dem Wartefrist-Rechner.
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.