1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Öffentliche Auftraggeber im gesamten Freistaat Sachsen oberhalb der EU-Schwellenwerte. Für Unterschwellenvergaben besteht eine gesonderte Nachprüfungsbehörde bei der Landesdirektion (Bau ab 75.000 €, Lieferungen/Leistungen ab 50.000 €).
Kontakt
Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Braustraße 2, 04107 Leipzig (Postfach 10 13 64, 04013 Leipzig)
Telefon: 0341 977-3800
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Amtliche Quelle: Behördenseite der Kammer
Rechtsmittel
Beschwerdegericht: Oberlandesgericht Dresden, Vergabesenat
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen statthaft (§ 172 Abs. 1 GWB).
Antragstellung
Anträge bis 15:00 Uhr (freitags und vor Feiertagen bis 13:00 Uhr); für Verfahren ab 01.07.2026 gelten erleichterte Formregeln, für ältere strenge Schriftform.
Angaben ohne Gewähr (Stand: 6. September 2026). Vor Antragstellung die aktuelle amtliche Seite prüfen; Fristen laufen unabhängig von Erreichbarkeiten der Geschäftsstelle.
So läuft das Nachprüfungsverfahren
Rüge, Antrag, Zuschlagsverbot, Akteneinsicht, Verhandlung, Entscheidung binnen fünf Wochen: Den vollständigen Ablauf mit Kosten und Erfolgsfaktoren finden Sie auf der Seite Nachprüfungsverfahren. Die Fristen berechnen Sie mit dem Rügefrist-Rechner und dem Wartefrist-Rechner.
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.