Vergabekammer Schleswig-Holstein
Öffentliche Auftraggeber in Schleswig-Holstein oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Kontakt
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel
Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Telefon: 0431 988-4542
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Amtliche Quelle: Behördenseite der Kammer
Rechtsmittel
Beschwerdegericht: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (Schleswig), Vergabesenat
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen statthaft (§ 172 Abs. 1 GWB).
Antragstellung
Per Post, Telefax, beBPo oder beA; eine einfache E-Mail genügt nicht. Erreichbarkeit Mo–Fr 9–15 Uhr.
Angaben ohne Gewähr (Stand: 6. September 2026). Vor Antragstellung die aktuelle amtliche Seite prüfen; Fristen laufen unabhängig von Erreichbarkeiten der Geschäftsstelle.
So läuft das Nachprüfungsverfahren
Rüge, Antrag, Zuschlagsverbot, Akteneinsicht, Verhandlung, Entscheidung binnen fünf Wochen: Den vollständigen Ablauf mit Kosten und Erfolgsfaktoren finden Sie auf der Seite Nachprüfungsverfahren. Die Fristen berechnen Sie mit dem Rügefrist-Rechner und dem Wartefrist-Rechner.
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.