Vergabekammer Südbayern
Vergabestellen in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern und Schwaben; zusätzlich kraft Zuweisung bestimmte Einrichtungen (u. a. Deutsches Museum, Max-Planck-Gesellschaft).
Kontakt
Regierung von Oberbayern, München
Maximilianstraße 39, 80538 München (Postanschrift: 80534 München)
Telefon: 089 2176-2411
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Amtliche Quelle: Behördenseite der Kammer
Rechtsmittel
Beschwerdegericht: Vergabesenat am Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG), München
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen statthaft (§ 172 Abs. 1 GWB).
Antragstellung
Einreichung Mo–Do 8–14 Uhr, Fr 8–12 Uhr für taggleiche Weiterleitung an den Auftraggeber.
Angaben ohne Gewähr (Stand: 6. September 2026). Vor Antragstellung die aktuelle amtliche Seite prüfen; Fristen laufen unabhängig von Erreichbarkeiten der Geschäftsstelle.
So läuft das Nachprüfungsverfahren
Rüge, Antrag, Zuschlagsverbot, Akteneinsicht, Verhandlung, Entscheidung binnen fünf Wochen: Den vollständigen Ablauf mit Kosten und Erfolgsfaktoren finden Sie auf der Seite Nachprüfungsverfahren. Die Fristen berechnen Sie mit dem Rügefrist-Rechner und dem Wartefrist-Rechner.
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.