Vergabekammer Freistaat Thüringen
Erste Nachprüfungsinstanz nach dem GWB für europaweite Vergabeverfahren; zugleich Nachprüfungsbehörde nach dem Thüringer Vergabegesetz für nationale Vergaben (Doppelfunktion).
Kontakt
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Weimar
Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar (Postfach 2249, 99403 Weimar)
Telefon: 0361 57332-1254
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Amtliche Quelle: Behördenseite der Kammer
Rechtsmittel
Beschwerdegericht: Thüringer Oberlandesgericht (Jena), Vergabesenat (nach § 171 Abs. 3 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen statthaft (§ 172 Abs. 1 GWB).
Antragstellung
Schriftlich oder elektronisch über das beBPo (Organisation „Vergabekammer Freistaat Thüringen").
Angaben ohne Gewähr (Stand: 6. September 2026). Vor Antragstellung die aktuelle amtliche Seite prüfen; Fristen laufen unabhängig von Erreichbarkeiten der Geschäftsstelle.
So läuft das Nachprüfungsverfahren
Rüge, Antrag, Zuschlagsverbot, Akteneinsicht, Verhandlung, Entscheidung binnen fünf Wochen: Den vollständigen Ablauf mit Kosten und Erfolgsfaktoren finden Sie auf der Seite Nachprüfungsverfahren. Die Fristen berechnen Sie mit dem Rügefrist-Rechner und dem Wartefrist-Rechner.
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.