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Bieterfux.de Vergaberecht · Rechtsanwalt Werner Werts
Vergabekammer · Stand: 6. September 2026

Vergabekammer Freistaat Thüringen

Erste Nachprüfungsinstanz nach dem GWB für europaweite Vergabeverfahren; zugleich Nachprüfungsbehörde nach dem Thüringer Vergabegesetz für nationale Vergaben (Doppelfunktion).

Kontakt

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Weimar
Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar (Postfach 2249, 99403 Weimar)
Telefon: 0361 57332-1254
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de

Amtliche Quelle: Behördenseite der Kammer

Rechtsmittel

Beschwerdegericht: Thüringer Oberlandesgericht (Jena), Vergabesenat (nach § 171 Abs. 3 GWB)

Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen statthaft (§ 172 Abs. 1 GWB).

Antragstellung

Schriftlich oder elektronisch über das beBPo (Organisation „Vergabekammer Freistaat Thüringen").

Angaben ohne Gewähr (Stand: 6. September 2026). Vor Antragstellung die aktuelle amtliche Seite prüfen; Fristen laufen unabhängig von Erreichbarkeiten der Geschäftsstelle.

So läuft das Nachprüfungsverfahren

Rüge, Antrag, Zuschlagsverbot, Akteneinsicht, Verhandlung, Entscheidung binnen fünf Wochen: Den vollständigen Ablauf mit Kosten und Erfolgsfaktoren finden Sie auf der Seite Nachprüfungsverfahren. Die Fristen berechnen Sie mit dem Rügefrist-Rechner und dem Wartefrist-Rechner.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit der Mitteilung der Vergabestelle als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, welche Fristen laufen und welche Schritte sich wirtschaftlich lohnen.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen, bei laufenden Fristen am selben Tag.

Auf dem Smartphone können Sie Schreiben der Vergabestelle direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage über dieses Formular wahrt keine Rüge- oder Antragsfrist.