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Bieterfux.de Vergaberecht für den Mittelstand
Rechner

Unwirksamkeitsfrist-Rechner (§ 135 GWB)

Wurde der Auftrag ohne gebotene EU-Bekanntmachung oder unter Verstoß gegen die Wartepflicht vergeben, kann der Vertrag von Anfang an unwirksam sein. Das muss aber rechtzeitig im Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Welche Frist läuft, hängt davon ab, ob und wie der Auftraggeber über die Vergabe informiert hat.

Nur örtlich geltende Feiertage (etwa Mariä Himmelfahrt in Teilen Bayerns, das Augsburger Friedensfest, Fronleichnam in einzelnen Gemeinden Sachsens und Thüringens) sind nicht berücksichtigt.

Orientierungsrechnung nach § 135 Abs. 2 GWB und §§ 187 Abs. 1, 188 BGB. Die Unwirksamkeit kann nur im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer festgestellt werden, also nur bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte. Keine Rechtsberatung; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.

Die drei Fristen des § 135 Abs. 2 GWB

Information durch den Auftraggeber: 30 Kalendertage, nachdem der Auftraggeber die betroffenen Bieter und Bewerber über den Vertragsschluss informiert hat. Die Information muss eine Zusammenfassung der einschlägigen Gründe enthalten; fehlt sie, setzt die Mitteilung die 30-Tage-Frist unter Umständen nicht in Gang.

Bekanntmachung im EU-Amtsblatt: Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung, sofern die Bekanntmachung die gesetzlich geforderten Angaben enthält (Auftraggeber, Vertragsgegenstand, Begründung der Direktvergabe, Auftragnehmer).

Höchstfrist: Ohne EU-Bekanntmachung ist spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss Schluss. Danach ist der Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit unstatthaft (§ 135 Abs. 2 Satz 3 GWB), auch wenn Sie erst später von der Vergabe erfahren. Bei einer EU-Bekanntmachung nennt das Gesetz die sechs Monate nicht ausdrücklich; der Rechner zeigt vorsorglich das frühere Datum.

Bei der Direktvergabe ohne EU-Bekanntmachung (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB) müssen Sie vorher nicht rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Hintergründe und Vorgehen: Auftrag ohne Ausschreibung vergeben · Nachprüfungsverfahren

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    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage über dieses Formular wahrt keine Rüge- oder Antragsfrist.